Verhaltenskodex
LOYALITÄT - SICHERHEIT - INTEGRITÄT - RESPEKT
Die KRAIBURG-Gruppe („KRAIBURG“) führt ihr Geschäft weltweit im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften, vermeidet und verhindert Gesetzesverstöße, verpflichtet sich nach höchsten ethischen Standards zu handeln und Dritten respektvoll und integer zu begegnen, entsprechend den Grundsätzen dieses Verhaltenskodex und im Einklang mit DIN ISO 9001 und 14001.
Alle Lieferunternehmen, Auftraggebende und sonstigen Geschäftspartnerschaften von KRAIBURG (gemeinsam „Geschäftspartnerschaft“), sowie deren Geschäftsführung, Mitarbeitende und Subunternehmen, sind angehalten, sich gleichermaßen an diesen Verhaltenskodex sowie DIN ISO 9001, DIN ISO 14001 und DIN ISO 50001 zu halten. Von allen Geschäftspartnerschaften wird erwartet, dass sie diesen Verhaltenskodex sorgfältig durchlesen und im Rahmen dieser Regeln handeln. KRAIBURG toleriert keine Verstöße gegen diesen Verhaltenskodex.
Im Einzelnen:
Korruption und Bestechung
KRAIBURG und seine Geschäftspartnerschaften, einschließlich der Geschäftsführung, Mitarbeitende und Subunternehmen, verhalten sich im Einklang mit dem einschlägigen Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Recht. Insbesondere Korruptions- und Bestechungshandlungen – sowohl innerhalb der Privatwirtschaft als auch im Verhältnis zum öffentlichen Dienst – sind strafbar und/oder bußgeldbewehrt.
Geschäftsführung, Mitarbeitende oder Subunternehmen werden keine Vorteile für sich oder einen Dritten fordern, sich versprechen lassen oder annehmen als Gegenleistung dafür, dass sie unlautere Vorteile verschaffen oder in der Zukunft verschaffen werden (Bestechlichkeit). Umgekehrt sind auch das Anbieten, Versprechen und Gewähren eines solchen unlauteren Vorteils untersagt (Bestechung). Letzteres gilt vor allem im Verhältnis zu Amtsträgern und Personen mit besonderer öffentlicher Funktion mit Blick auf ihre dienstliche Tätigkeit, aber auch hinsichtlich Privatpersonen, soweit eine rechtswirksame Genehmigung des jeweiligen Vorgesetzten nicht vorliegt.
In der Privatwirtschaft ist es erlaubt, Vorteile zu gewähren und anzunehmen, die im Hinblick auf die jeweilige Geschäftsbeziehung üblich und sozialadäquat sind. Derartige Vorteile dürfen einen Wert in Höhe von USD/EUR 50,00 in der Regel nicht überschreiten. Die Annahme oder Gewährung von Vorteilen über diesen Betrag hinaus bedarf der vorherigen Genehmigung durch den jeweiligen Compliance-Beauftragten und/oder der Geschäftsführung. Die Genehmigung kann erteilt werden, wenn ausgeschlossen ist, dass der Vorteil mit einer Bevorzugung verknüpft ist.
Kartellrecht
Wettbewerb und freie Marktwirtschaft sind notwendige Elemente einer freien Gesellschaft. Deren Sicherheit und Schutz liegt im Interesse von KRAIBURG und seinen Geschäftsbeziehungen. Geschäftsführung, Mitarbeitende und Subunternehmen müssen das anwendbare europäische und internationale Wettbewerbs- und Kartellrecht stets befolgen. Insbesondere folgendes ist untersagt:
- Abstimmung von Preisen, Preiserhöhungen und sonstigen Preisparametern (Rabatte, Skonti, Zahlungsziele etc.)
- Austausch von sensiblen Marktinformationen zwischen Wettbewerbern, wie z.B. Umsätze, Preise, Strate- 3 gien, Kundendaten oder Marktanteile
- Aufteilung von Märkten, insbesondere gegenseitige Zuweisung von Klientel und Vertriebsgebieten
- Abwerbe- und Exklusivitätsverpflichtungen, soweit sie nicht vom Kartellverbot freigestellt sind
- Preisbindungsverpflichtungen, also Verpflichtungen der Kundschaft, zu einem Mindest- oder Festpreis weiter zu veräußern
- Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung
- Abstimmung von Geboten in einem öffentlichen oder privaten Ausschreibungsverfahren
Arbeitsrecht
Zwangsarbeit, inklusive Gefangenenarbeit, Fronarbeit und Kinderarbeit ist strengstens untersagt. Wenn die jeweilige nationale Gesetzgebung nicht eine höhere Altersgrenze verlangt, so dürfen keine Kinder im schulpflichtigen Alter oder Kinder, die jünger als 15 Jahre sind, eingestellt werden. Ausgenommen sind die Bestimmungen der ILO (Internationale Arbeitsorganisation), Vereinbarung Nr. 138. Wer das Alter von 18 Jahren noch nicht erreicht hat, darf keine gefährlichen Arbeiten ausführen und nicht nachts arbeiten. Löhne und sonstige Leistungen dürfen das gesetzliche Mindestgehalt nicht unterschreiten. Sämtliche weitere arbeitsrechtliche Gesetze, wie z.B. maximale Arbeitsstunden, müssen eingehalten werden. Das Recht der Angestellten auf Koalitionsfreiheit und Lohnverhandlung-en muss respektiert werden.
Einhaltung von Umwelt-, Gesundheits- und Sicherheitsstandards
Die Mitarbeitenden und Geschäftspartnerschaften von KRAIBURG sind jederzeit verpflichtet, für ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld Sorge zu tragen. Sicherheits- und Arbeitsschutzvorschriften sind strikt einzuhalten.
KRAIBURG und seine Geschäftspartnerschaften betreiben ihre Geschäftstätigkeit ökologisch nachhaltig. Alle Mitarbeitenden sind deshalb verpflichtet, Boden, Wasser, Luft, die biologische Vielfalt und Kulturgüter zu schützen. Das Entstehen umweltschädlicher Einwirkungen ist durch geeignete Umweltschutzmaßnahmen im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften zu verhindern. Ressourcen dürfen nicht verschwendet werden. Ein Umweltmanagementsystem im Einklang mit ISO 14001 oder einem vergleichbaren System ist in Kraft zu setzen.
Chancengleichheit, Nicht-Diskriminierung und respektvoller Umgang
Alle Mitarbeitenden und Geschäftspartnerschaften von KRAIBURG begegnen anderen Menschen, insbesondere Menschen mit unterschiedlicher Herkunft und Erfahrung, respektvoll und integer. Diskriminierungen aufgrund der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen oder politischen Neigung werden nicht geduldet. KRAIBURG und seine Geschäftspartnerschaften bekennen sich zu einer weltoffenen, integren und toleranten Unternehmenskultur und setzen sich für den Schutz der Menschenrechte ein. Die Angestellten dürfen nicht körperlichen, seelischen, sexuellen oder verbalen Belästigungen oder Übergriffen ausgesetzt werden.
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